Schmidt & Ankele Rechtsanwälte

Kosten

Unsere Gebühren bemessen sich in erster Linie nach dem Aufwand und dem wirtschaftlichen Wert Ihres Mandats.

Regelmäßig legen wir für unser Honorar das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde. Ausführliche Informationen zu diesem Gesetz und zur Gebührenberechnung nach dem RVG sind über die Bundesrechtsanwaltskammer zu erhalten.

Abweichende Gebührenvereinbarungen zum Beispiel nach Stunden oder auch Pauschalen sind jedoch im außergerichtlichen Bereich zulässig und möglich.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, in gerichtlichen Verfahren mindestens die nach dem RVG geschuldeten Honorare abzurechnen. Die voraussichtlich entstehenden Kosten eines Zivilprozesses können Sie, wenn Ihnen der Streitwert der Angelegenheit bekannt ist, mit Hilfe des folgenden Kostenrechners selbst berechnen:


dav-kostenrechner

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Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen hinsichtlich der Kosten gerne zur Verfügung.